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Kautionszinsrechner der PHILEX Anwaltskanzlei

Kautionszinsen

Mietkautionsrechner – Ein praktisches Tool

Mit einem Mietkautionsrechner kann jeder Mieter oder Vermieter schnell und einfach berechnen, welche Zinsen auf die Kaution anfallen. Dabei genügt die Eingabe der ursprünglichen Kautionshöhe, des Mietbeginns und eines marktüblichen Zinssatzes, um eine verlässliche Schätzung der angesammelten Zinsen zu erhalten.

 

Anlage und Verzinsung der Mietkaution

Vermieter sind verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Kautionskonto oder als verpfändetes Sparbuch anzulegen. Dabei müssen marktübliche Zinsen gezahlt werden. Typischerweise erfolgt die Anlage auf einem sogenannten Treuhandkonto oder einem Mietkautionskonto. Die Zinserträge gehören dem Mieter und sind bei Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution auszuzahlen.

Wie werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen für die Mietkaution werden anhand der durchschnittlichen Zinssätze für dreimonatige Spareinlagen berechnet. Diese Zinssätze werden von der Bundesbank erfasst und als statistische Werte veröffentlicht. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung der Kautionsverzinsung.

Kautionszinsen ausrechnen

 

 

 

Wenn Sie die Zinsen nicht mühsam mit einer Zinstabelle berechnen möchten, bietet sich der nachfolgende historische Zinsrechner der PHILEX Anwaltskanzlei als praktische Lösung an. Sie müssen lediglich den Start- und Endzeitpunkt Ihres Mietverhältnisses sowie die ursprünglich hinterlegte Kautionssumme eingeben. Der Rechner ermittelt dann automatisch die Zinsen für jedes Jahr anhand der von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.

Kautionszins-Rechner

Kautionszins-Rechner

Datum Zinssatz (%) Zinsen (€) Kontostand (€)

Gesamtzinsen: -

Kaution inkl. Zinsen: -

Die Zinssätze beruhen auf Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank.
Die Werte wurden vollständig von Januar 1990 bis Februar 2026 übernommen.
Für Zeiträume ab März 2026 werden rechnerische Schätzwerte (*) verwendet.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.